| offene Schilde |
Gütezeichen VO |
Der Vorteil der offenen Haubenschilde liegt in der Begehbarkeit der Ortsbrust, dadurch ist es möglich,
- auf wechselnde Baugrundverhältnisse variabel und schnell zu reagieren
- Hindernisse i. d. R. untertage an der offenen Ortsbrust zu beseitigen, so dass aufwendige Bergegruben entfallen können
Die Stützung der Ortsbrust wird durch das speziell konzipierte Haubenschild gewährleistet. Bei Erfordernis können zusätzliche Maßnahmen zur Stützung der Ortsbrust ergriffen werden.
Der an der Ortsbrust anstehende Baugrund wird je nach Beschaffenheit (Lockerboden oder Fels) sowie unter Berücksichtigung zu überfahrender baulicher Anlagen mit einer Teilschnittmaschine oder im Einzelfall auch händisch abgebaut.
| Der Baggerarm mit Abbauschaufel, Reißzahn oder Hydraulikhammer baut den Lockerboden ab. Das abgebaute Material wird über ein Förderband abtransportiert. |
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| Der mit Rundschaftmeißeln bestückte Längsschrämmkopf kann Fels bis zu einer einachsialen Druckfestigkeit von 80 Mpa abbauen. Die umlaufende Förderwendel transportiert das abgebaute Material aus dem Einlaufkonus ab. |
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| Druckluftvortrieb |
Gütezeichen VOD |
Druckluftvortriebe sind ein spezielles Vortriebsverfahren, mit dem Vortriebe mit offenen Schilden auch im Grundwasser aufgefahren werden.
Bei Druckluftvortrieben können die Vorteile der offenen Schilde gegenüber den geschlossenen Vortriebsmaschinen auch im Grundwasser voll genutzt werden.
Offene Schilde mit Teilschnittmaschinen erreichen dabei auch im Grundwasser in unterschiedlichen Geologien beachtliche Vortriebsleistungen.
Die Druckluftvortriebe stellen insbesondere bei folgenden Randbedingungen eine wirtschaftliche Alternative zu den geschlossenen (Vollschnitt-)Vortriebsmaschinen dar:
- Hindernisbeseitigung untertage
Bei Vollschnittmaschinen mit geschlossener Ortsbrust ist eine Hindernisbeseitigung oft nur mit einer Bergegrube möglich
- Ortsbruststützung
Im Gegensatz zur Vollschnittmaschine stellt das offene Haubenschild die variablere Technik dar, um auf wechselnde Baugrundverhältnisse schnell reagieren zu können.
 Schleusensystem – Trockenförderung |
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 Personenschleuse – Spülförderung |
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Grundlage für die Ausführung eines Druckluftvortriebes ist die Druckluftverordnung "Verordnung über Arbeiten in Druckluft vom 04.10.1972, in der Fassung vom 19.06.1997". Die wesentlichen Vorgaben der Druckluftverordnung für die Durchführung von Arbeiten unter Druckluft sind aufgelistet.
- Anzeige von Druckluftarbeiten (§3 DLVO)
- ärztliche Vorsorge (§9 - §16 DLVO)
- Bestellung von Fachkräften (§18, Anhang 5 DLVO)
- Anforderungen an betriebliche Einrichtungen
- Arbeitskammern (§4, Anhang 1 DLVO)
- Personen-,Material-, kombinierte Schleusen (§4, Anhang 1 DLVO)
- Krankendruckluftkammern (§17, Anhang 1 DLVO)
- Prüfung durch Sachverständige (§7 DLVO)
- Durchführung von Druckluftbaustellen
Schleusungs- und Wartezeiten (§19-§21, Anhang 2,3,4 DLVO)
Zur Dimensionierung der Druckluftanlage ist eine Druckluftbedarfsermittlung durchzuführen.
Gemäß ATV A 125, Abschnitt 6.6.4 ist für Druckluftvortriebe ein Mindestdurchmesser DN 1600 vorgeschrieben.
Systemdarstellung Druckluftvortrieb – Spülförderung  Systemdarstellung Vortriebsmaschine für Projekt „VT Osterbekstammsiel, Hamburg
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